
Allgemein ohne Corona
Für Urlaub in Norwegen wird für deutsche Staatsbürger nichts weiter benötigt als ein Personalausweis, Reisepass oder sogar ein Ersatzausweis. Gleiches gilt auch für Reisende aus dem Schengenraum.
Zollbestimmungen Norwegen / Freigrenzen für die Einreise
Geld
Zahlungsmittel mit einem Wert von mehr als 25000 NKR (ca. 2523 Euro) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Meldet man dies nicht an und wird erwischt, so ist eine Gebühr von 20% auf den Gesamtbetrag fällt. Wenn man es anmeldet, gibt es keine Gebühr.
Ist man mindestens 24 Stunden außerhalb von Norwegen, darf man Waren im Gesamtwert von 6000 NKR zollfrei einführen. Hat man das Land für weniger als 24 verlassen, sind es nur Waren im Wert von 3000 NKR.
Alkohol und Zigaretten
Was | Höchstmenge |
Spirituosen zwischen 22 und 60 Vol % | 1 Liter |
Wein über 2,5 und bis 22 Vol % | 1,5 Liter |
Bier über 2,5 Vol % oder Alcopops zwischen 2,5 und bis 4,7 Vol % | 2 Liter |
Zigaretten und andere Tabakwaren | 200 Zigaretten oder 250g andere Waren |
Zigarettenpapier | 200 Blatt |
Man kann Freimengen umwandeln. Der eine Liter Spirituosen kann in 1,5 Liter Wein oder Bier umgewandelt werden. Wein wiederum kann 1:1 in Bier umgewandelt werden. Man kann grundsätzlich keine Mengen in eine höhere Stufe umwandeln. Also z.B. Bier in Spirituosen. Es kann tatsächlich auch Tabak in Alkohol gewandelt werden. Andersherum geht es nicht.
Dies alles gilt nur für Personen über 18 Jahren.
Zusätzlich zu dieser Freimenge können bis zu 27 Liter Bier oder Wein, sowie vier Liter Spirituosen und 400 Zigaretten für den Eigenbedarf verzollt werden.
Fleischwaren und Milchprodukte
Man darf insgesamt 10kg Fleisch und Fleischwaren sowie Käse oder Futtermittel mitnehmen. Hundefutter und Katzenfutter ist nicht davon betroffen. Kommt man nicht aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, so muss für die meisten Fleischwaren und Milchprodukte ein Gesundheitszertifikat vorliegen.
Weitere Informationen auch auf der Seite des Norwegischen Zolls.
Einfuhrverbot
- Pflanzen oder Pflanzenteile für den Anbei
- Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
- Kartoffeln
- Waffen, Munition oder Feuerwerkskörper
- Alkohol oder Getränke mit mehr als 60 Vol%
- Drogen, Gift oder Arzneimittel (nur für den persönlichen Bedarf)
Corona
Zurzeit (Stand November 2021) wird Deutschland als „rotes Land“ eingestuft. Reist man ungeimpft oder ungenesen ein, muss man mit einer zehntägigen Quarantäne rechnen. Nach drei Tagen lässt sich dies mit einem negativen PCR-Test verkürzen. Hat man einen Impf- oder Genesenennachweis, ist man von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Aktuelle Informationen wie immer beim Auswärtigen Amt.